Anlage zur Satzung:
Datenschutzerklärung BC Hochdorf e.V.

Speichern von Daten

Mit dem Beitritt eines neuen Mitglieds nimmt der Verein seinen Namen, Vornamen, Anschrift, Geburtsdatum, Telefonnummer, Mailadresse, Berufsstatus und seine Bankverbindung auf. Diese Informationen werden in dem vereinseigenen EDV-System gespeichert. Jedem Vereinsmitglied wird eine Mandatsreferenznummer zugeordnet. Die personenbezogenen Daten werden dabei durch geeignete technische und organisatorische Maßnahmen vor der Kenntnisnahme Dritter geschützt.
Sonstige Informationen über Mitglieder werden von dem Verein grundsätzlich intern verarbeitet, wenn sie zur Förderung des Vereinszweckes nützlich sind und keine Anhaltspunkte bestehen, dass die betroffene Person ein schutzwürdiges Interesse hat, das der Verarbeitung entgegensteht.

Übermitteln von Daten an den Baden-Württembergischen Badminton-Verband

Als Mitglied des Baden-Württembergischen Badminton-Verbandes, ist der Verein verpflichtet, seine aktiven/spielberechtigten Mitglieder an den Verband zu melden. Übermittelt werden dabei Name, Geburtsdatum; bei Mitgliedern mit besonderen Aufgaben (z.B. Mannschaftsführer) zusätzlich die Adresse, Telefonnummer, Mailadresse und Bezeichnung ihrer Funktion im Verein.

Öffentlichkeitsarbeit

Der Verein gibt Ereignisse des Vereinslebens, vor allem Veranstaltungen und deren Ergebnisse sowie Feiern (inklusive Bildern) auf der Homepage und Facebook bekannt. Dabei können personenbezogene Daten veröffentlicht werden.
Das einzelne Mitglied kann jederzeit gegenüber dem Vorstand einer solchen Veröffentlichung widersprechen. Im Falle des Widerspruches werden die personenbezogenen Daten des widersprechenden Mitgliedes von der Homepage entfernt und weitere Veröffentlichungen unterbleiben.

Weitergabe von Mitgliedsdaten an Vereinsmitglieder

Mitgliederverzeichnisse werden nur an Vorstandsmitglieder und sonstige Mitglieder ausgehändigt, die im Verein eine besondere Funktion ausüben, welche die Kenntnis der Mitgliederdaten erfordert.

Löschen der Daten

Beim Austritt, Ausschluss oder Tod des Mitglieds werden die personenbezogenen Daten archiviert. Personenbezogene Daten des austretenden Mitglieds, die die Kassenverwaltung betreffen, werden gemäß der steuergesetzlichen Bestimmungen bis zu zehn Jahre ab der schriftlichen Bestätigung des Austritts durch den Vorstand aufbewahrt.